Allgemeine Geschäftsbedingungen
STEINER-Vision by SuperVista AG
1. Vertragsschluss und Geltung der AGB und Datenschutz
1.1. Mit der Bestellung einer Brille oder Brillengläsern nach den individuellen Parametern des Käufers bei einem STEINER-Vision-Partneroptiker wird zwischen dem Kunden und der SuperVista AG ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind.
1.2. Da die optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und nach Anfertigung für die SuperVista AG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten — mit den nachfolgenden Maßgaben — gleichwohl.
1.3. Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die SuperVista AG jederzeit widersprechen.
2. Preisangaben und Brillenversicherung
Alle angegebenen Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer und — soweit nicht anders angegeben — die steuerfreie Brillenversicherung, deren Prämie im angegebenen Preis enthalten ist und die nach den Bedingungen des Versicherers obligatorisch ist. Maßgeblicher Verkaufspreis für den Käufer ist der Gesamtpreis, der sich aus der Bestellung beim Partneroptiker ergibt und den der Partner-Optiker dem Käufer gerne aufschlüsselt und erläutert.
3. Kauf auf Rechnung, Factoring und Inkassoverfahren
3.1 Der Verkäufer bietet dem Käufer auch die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung" an. In diesem Fall gibt der Käufer der SuperVista AG mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse sein Einverständnis, dass ihm die Rechnung für die bestellte Brille per E-Mail geschickt werden darf. Dies gilt auch für Mahnungen im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung. Weiterhin gibt er sein Einverständnis, dass seine dem Kaufvertrag zugrunde liegenden persönliche Daten (Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) für eine Bonitätsprüfung verwendet werden und die Kaufpreisforderung zur Finanzierung des Kaufs an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden, welches auch das Inkasso im Namen der SuperVista AG vornimmt.
3.2 Die SuperVista AG bietet dem Käufer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung an, sofern die Rechnung innerhalb von fünf Tagen ab dem Rechnungsdatum beim Käufer eingeht; ansonsten verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend. Nach dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann die SuperVista AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, wodurch für den Käufer weitere Kosten entstehen können.
4. Lieferfristen / Teillieferung
Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion im Ausland und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt.
Kauft der Käufer mehrere Artikel, so ist die SuperVista AG zur Lieferung von Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und zumutbar ist und selbständig wirtschaftlich verwendbar.
5. Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadenersatz
5.1 Die Übergabe der gemessenen Parameter des Käufers an die deutschen Produktionsmaschinen erfolgt digital, so dass Fehler so gut wie ausgeschlossen sind. Sind die Brillen dennoch mangelhaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches, so gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.2. Die Feststellung der Sehfähigkeit des Käufers ist rein subjektiv und vom Verkäufer nicht überprüfbar. Eine Haftung auf Schadensersatz der Verkäuferin tritt daher nur ein, wenn sie selbst oder ihr Partneroptiker als Erfüllungsgehilfe ein Verschulden bei der Feststellung der Parameter trifft, welche der Bestellung zugrunde liegen.
5.3. Für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Zufriedenheitsgarantie
Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum anstelle einer Gleitsichtbrille ein anderes Produkt der SuperVista AG auswählen, wie zum Beispiel zwei Einstärken-Brillen (je eine für Nah- und Fernsicht) oder ein anderes Gleitsichtprodukt. Die SuperVista AG ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer den etwaigen Differenzpreis zu berechnen; eine Preisreduktion für diese Ersatzlösung ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gekaufte Ware / die bestellten Brillen Eigentum der SuperVista AG, auch wenn diese bereits dem Käufer oder Besteller übergeben worden sind und dieser diese — auch als notwendiges Heilmittel — schon benutzt.
7.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag inklusive Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten, Zinsen, etc.) Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung, tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder die Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab.
8. Brillenversicherung
Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der SuperVista AG eine Brille erworben haben, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt („versicherte Person").
Versicherungsnehmer ist die SuperVista AG. Versicherer ist die focus Assekuradeur GmbH.
Welche Sachen sind versichert?
Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbene Brille der SuperVista AG nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Rechnungsdatum, spätestens ab Übergabe,
- bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder
- bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.
- bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
- bei Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers;
- arglistige Täuschung über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls;
- Schäden, die im Rahmen von Garantieleistungen oder Gewährleistung beseitigt werden;
- Abnutzung und Verschleiß;
- Serviceleistungen wie Anpassung, Reinigung, Schrauben nachziehen, Scharniere ölen;
- Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Kernenergie, nukleare Strahlung;
- Verlust oder Diebstahl der Brille.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Rechnungsdatum der erworbenen Brille und endet automatisch 365 Tage nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch im Fall des Totalschadens, 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags, im Fall des Todes der versicherten Person oder im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.
In welcher Form erfolgt die Leistung?
Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Bei Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern bzw. Lieferung einer Ersatzbrille. Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.
Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?
Die Versicherung übernimmt 75 % der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die anfallenden Versandkosten sowie 25 % des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Bitte suchen Sie im Versicherungsfall den STEINER-Vision Partneroptiker eigenständig auf. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem Partneroptiker zu melden. Im Falle der Verschlechterung der Dioptrienzahl ist dies durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. des Augenoptikers nachzuweisen.
Verjährung, Gericht, Recht
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Es findet deutsches Recht Anwendung.
9. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Die Frist beginnt ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
SuperVista AG
Siemensstr. 2
15711 Königs Wusterhausen
E-Mail: widerruf@steiner-vision.de
Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie der SuperVista AG bleibt hiervon unberührt.
Ende der Widerrufsbelehrung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz der SuperVista AG in Königs Wusterhausen. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Schönefeld Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.
SuperVista AG
Siemensstr. 2 · 15711 Königs Wusterhausen
E-Mail: service@steiner-vision.de · Web: www.steiner-vision.de
Sitz der Gesellschaft: Königs Wusterhausen · Amtsgericht Cottbus HRB 11527
Vorstand: Matthias Kamppeter (Vorsitzender), Markus Fränkle LLM, Volker Grahl, Carsten Gersdorf, Christine Kamppeter, Felix Hartmann
Aufsichtsrat: Dean Butler (Vorsitzender)
Augenoptik-Meisterin: Dipl.-Ing. (FH) Nicole Zemsch
USt.-Id.-Nr.: DE291219087 · St.-Nr. 049/100/02274
